Verwaltungsgerichtshof 89/12/0185

89/12/0185Verwaltungsgerichtshof21.10.1991

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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