Verwaltungsgerichtshof 89/12/0183

89/12/0183Verwaltungsgerichtshof06.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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