Verwaltungsgerichtshof 89/12/0177

89/12/0177Verwaltungsgerichtshof21.05.1990

Regest

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.930,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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