Verwaltungsgerichtshof 89/12/0172

89/12/0172Verwaltungsgerichtshof18.03.1992

Regest

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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