Verwaltungsgerichtshof 89/12/0145

89/12/0145Verwaltungsgerichtshof17.12.1990

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1990

Spruch

Die Beschwerde wird gemäß § 34 Abs. 1 VwGG mangels Berechtigung zur Beschwerdeerhebung zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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