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89/12/0130•Verwaltungsgerichtshof 89/12/0130
89/12/0130Verwaltungsgerichtshof21.06.1990
Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Befangenheit wegen Zeugeneigenschaft Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverständiger Arzt Sachverständiger Aufgaben
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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