Verwaltungsgerichtshof 89/12/0130

89/12/0130Verwaltungsgerichtshof21.06.1990

Regest

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Befangenheit wegen Zeugeneigenschaft Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverständiger Arzt Sachverständiger Aufgaben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0130

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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