Verwaltungsgerichtshof 89/12/0110

89/12/0110Verwaltungsgerichtshof22.10.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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