Verwaltungsgerichtshof 89/12/0098

89/12/0098Verwaltungsgerichtshof27.09.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1990

Spruch

Dem Antrag des Beschwerdeführers vom 12. Feber 1988 auf Zuerkennung einer Gefahrenzulage wird gem. § 19 b des Gehaltsgesetzes 1956 nicht stattgegeben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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