Verwaltungsgerichtshof 89/12/0088

89/12/0088Verwaltungsgerichtshof14.10.1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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