Verwaltungsgerichtshof 89/12/0078

89/12/0078Verwaltungsgerichtshof21.01.1991

Regest

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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