Verwaltungsgerichtshof 89/12/0077

89/12/0077Verwaltungsgerichtshof22.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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