Verwaltungsgerichtshof 89/12/0076

89/12/0076Verwaltungsgerichtshof22.05.1989

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989120076.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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