Verwaltungsgerichtshof 89/12/0032

89/12/0032Verwaltungsgerichtshof26.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 5.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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