Verwaltungsgerichtshof 89/12/0029

89/12/0029Verwaltungsgerichtshof19.03.1990

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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