Verwaltungsgerichtshof 89/12/0026

89/12/0026Verwaltungsgerichtshof22.10.1990

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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