Verwaltungsgerichtshof 89/12/0019

89/12/0019Verwaltungsgerichtshof16.12.1992

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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