Verwaltungsgerichtshof 89/12/0011

89/12/0011Verwaltungsgerichtshof20.04.1989

Regest

Zulässigkeit und Voraussetzungen der Handhabung des AVG §68 Bindung an diese Voraussetzungen Umfang der Befugnisse

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989120011.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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