Verwaltungsgerichtshof 89/12/0004

89/12/0004Verwaltungsgerichtshof21.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 5.520,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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