Verwaltungsgerichtshof 89/11/0217

89/11/0217Verwaltungsgerichtshof29.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/11/0217

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Hohe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.