Verwaltungsgerichtshof 89/11/0198

89/11/0198Verwaltungsgerichtshof13.03.1990

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/11/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1990

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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