Verwaltungsgerichtshof 89/11/0186

89/11/0186Verwaltungsgerichtshof08.05.1990

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/11/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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