Verwaltungsgerichtshof 89/11/0143

89/11/0143Verwaltungsgerichtshof04.07.1989

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/11/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989110143.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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