Verwaltungsgerichtshof 89/11/0100

89/11/0100Verwaltungsgerichtshof05.07.1989

Regest

Vertretungsbefugter juristische Person Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/11/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1989

Spruch

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

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