Verwaltungsgerichtshof 89/11/0080

89/11/0080Verwaltungsgerichtshof27.03.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/11/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.