Verwaltungsgerichtshof 89/10/0225

89/10/0225Verwaltungsgerichtshof09.07.1990

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0225

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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