Verwaltungsgerichtshof 89/10/0220

89/10/0220Verwaltungsgerichtshof23.04.1990

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Rechtswidrigkeit von Bescheiden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0220

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.