Verwaltungsgerichtshof 89/10/0196

89/10/0196Verwaltungsgerichtshof01.07.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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