Verwaltungsgerichtshof 89/10/0188

89/10/0188Verwaltungsgerichtshof18.02.1991

Regest

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0188

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Unterricht und Kunst) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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