Verwaltungsgerichtshof 89/10/0186

89/10/0186Verwaltungsgerichtshof28.01.1991

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung des Ausspruches über die Strafe und über die Kosten des Strafverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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