Verwaltungsgerichtshof 89/10/0179

89/10/0179Verwaltungsgerichtshof18.02.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von insgesamt S 5.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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