Verwaltungsgerichtshof 89/10/0177

89/10/0177Verwaltungsgerichtshof28.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.