Verwaltungsgerichtshof 89/10/0174

89/10/0174Verwaltungsgerichtshof10.06.1991

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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