Verwaltungsgerichtshof 89/10/0169

89/10/0169Verwaltungsgerichtshof30.10.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989100169.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.