Verwaltungsgerichtshof 89/10/0165

89/10/0165Verwaltungsgerichtshof18.02.1991

Regest

Berufungsverfahren Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.