Verwaltungsgerichtshof 89/10/0134

89/10/0134Verwaltungsgerichtshof19.10.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von § 9.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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