Verwaltungsgerichtshof 89/10/0117

89/10/0117Verwaltungsgerichtshof16.10.1989

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0117

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989100117.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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