Verwaltungsgerichtshof 89/09/0167

89/09/0167Verwaltungsgerichtshof25.04.1991

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Verhältnis zu anderen Materien und Normen Dienstrecht Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/09/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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