Verwaltungsgerichtshof 89/09/0145

89/09/0145Verwaltungsgerichtshof18.10.1990

Regest

Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3 Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/09/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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