Verwaltungsgerichtshof 89/09/0140

89/09/0140Verwaltungsgerichtshof22.02.1990

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Zustimmungsnachweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/09/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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