Verwaltungsgerichtshof 89/09/0122

89/09/0122Verwaltungsgerichtshof17.01.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/09/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.