Verwaltungsgerichtshof 89/09/0119

89/09/0119Verwaltungsgerichtshof04.05.1990

Regest

Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/09/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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