Verwaltungsgerichtshof 89/09/0083

89/09/0083Verwaltungsgerichtshof18.10.1989

Regest

Parteistellung Parteienantrag Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/09/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1989090083.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 460, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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