Verwaltungsgerichtshof 89/09/0033

89/09/0033Verwaltungsgerichtshof25.04.1991

Regest

Beweismittel Sachverständigengutachten Parteiengehör Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter Untersuchungen Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Vom Sachverständigen herangezogene Befunde und sonstige Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/09/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.