Verwaltungsgerichtshof 89/08/0334

89/08/0334Verwaltungsgerichtshof25.09.1990

Regest

Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Verfahrensrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0334

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1990

Spruch

Der Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 12. Oktober 1989 wird im angefochtenen Umfang (Bejahung der Versicherungspflicht des Erstmitbeteiligten) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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