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89/08/0334•Verwaltungsgerichtshof 89/08/0334
89/08/0334Verwaltungsgerichtshof25.09.1990
Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Verfahrensrecht
Der Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 12. Oktober 1989 wird im angefochtenen Umfang (Bejahung der Versicherungspflicht des Erstmitbeteiligten) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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