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89/08/0326•Verwaltungsgerichtshof 89/08/0326
89/08/0326Verwaltungsgerichtshof19.06.1990
Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt Dienstnehmer Begriff Hausbesorger Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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