Verwaltungsgerichtshof 89/08/0326

89/08/0326Verwaltungsgerichtshof19.06.1990

Regest

Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt Dienstnehmer Begriff Hausbesorger Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Dienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0326

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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