Verwaltungsgerichtshof 89/08/0324

89/08/0324Verwaltungsgerichtshof22.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0324

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.