Verwaltungsgerichtshof 89/08/0312

89/08/0312Verwaltungsgerichtshof25.09.1990

Regest

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0312

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von S 2.760,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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