Verwaltungsgerichtshof 89/08/0287

89/08/0287Verwaltungsgerichtshof03.07.1990

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0287

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.672,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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