Verwaltungsgerichtshof 89/08/0242

89/08/0242Verwaltungsgerichtshof19.03.1991

Regest

Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0242

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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