Verwaltungsgerichtshof 89/08/0236

89/08/0236Verwaltungsgerichtshof22.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0236

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er eine weiterreichende Begünstigung des Beschwerdeführers für die Zeit vom 1. Jänner 1939 bis 30. Juni 1940 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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